LÖSUNGEN IM MIETRECHT

Neue Gesetze, Verordnungen und Urteile verändern beständig die Rechtslage im Mietrecht. Auf diese Veränderungen gilt es zu reagieren sowohl im laufenden Mietvertragsverhältnis als auch beim Abschluss zukünftiger Mietverträge.

In einem laufenden Mietverhältnis hat der Vermieter nur wenige Möglichkeiten, den Inhalt des Mietvertrags ohne die Mitwirkung des Mieters zu ändern. Über die vereinzelt gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinaus kommen Mietvertragsänderungen nur dann in Betracht, wenn der Mieter mit Änderungsvorstellungen an den Vermieter herantritt. Dann können im Wege der Vertragsänderung die Vorstellungen beider mit Vertragsparteien Berücksichtigung finden.

Beim Abschluss eines Mietvertrags hat der Vermieter die Gelegenheit, das zukünftige Mietverhältnis nach seinen Überlegungen und Erfahrungen entsprechend auszugestalten. Hierfür muss der mit dem Mieter abzuschließende Mietvertrag stets auf seine Aktualität überprüft werden.

Bei der Verwendung von Standardformularen entsprechender Verlage ist zwingend darauf zu achten, dass veraltete Regelungen ausgestrichen und durch aktuelle Vereinbarungen ersetzt werden. Von Verlagen angebotene Vertragsformulare werden lediglich in größeren zeitlichen Abständen aktualisiert. Um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden, sollte das verwendete Vertragsformular auf seine Richtigkeit hin überprüft und im Bedarfsfall ergänzend abgeändert werden.

Hier erhalten Sie Informationen und Hinweise auf wichtige Regelungen im Mietvertrag, die in Standardformularen erfahrungsgemäß keine Berücksichtigung finden. Wenn Sie bei der Überprüfung der von Ihnen bislang verwendeten Formulare feststellen, dass für das eine oder andere Thema keine oder keine für Sie zufriedenstellende Regelung enthalten ist, lassen Sie sich von mir hierzu beraten und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelungen für Ihren Vertrag erstellen.