SEMINARTHEMA

Mietpreisbremse und andere Beschränkungen der Miethöhe

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben im Wahlkampf 2013 mit der Forderung um Wählerstimmen geworben, dass die Mieten auch zu Beginn des Wohnraummietverhältnisses einer Deckelung unterworfen werden sollen. Die dann gebildete große Koalition hat sich auf die Einrichtung der Mietpreisbremse geeinigt und hat im Bürgerlichen Gesetzbuch die Voraussetzungen normiert; Bundesländer, denen die abschließende Kompetenz zur Bestimmung der Mitpreisbremse überlassen worden ist, halten teilweise an ihr fest, teilweise schaffen sie diese wieder ab. Obgleich die Mietpreisbremse nur fünf Jahre Geltung haben sollte, wurde sie bis mindestens Ende 2025 verlängert. Gleichzeitig sind die den Bundesländern, die die Mietpreisbremse für ihre Kommunen einrichten, die einstmals strengen Voraussetzungen erlassen worden. Auch inhaltlich wurden die Regelungen mehrmals zu Gunsten der Mieterposition nachgeschärft.

Der Vermieter muss nicht nur die zulässige Miethöhe ermitteln und einhalten, sondern unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Verpflichtung zur unaufgeforderten Auskunft, um später Nachteile zu vermeiden. Zudem kann der Mieter umfangreiche Auskünfte betreffend die Miethöhe vom Vermieter einfordern. Etwaige Versäumnisse können zwar grundsätzlich geheilt werden, haben aber auch – teilweise langanhaltende – negative Auswirkungen auf die Rechtsposition des Vermieters.

Das Seminar behandelt die Mietpreisbremse und andere Beschränkungen der Miethöhe zu Beginn und während des Mietverhältnisses und ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.

Inhalte des Seminars

  • Zustandekommen des Mietvertrages
  • Anwendbarkeit und Ausnahmen der Mietpreisbremse
  • Ermittlung und Vereinbarung der zulässigen Miethöhe
  • Auskünfte des Vermieters betreffend die zulässige Miethöhe
  • Heilung von Verstößen gegen die Auskunftspflicht
  • Weitere Auskunftspflichten des Vermieters
  • Unwirksamkeit unzulässig hoher Mieten
  • Rückforderungsansprüche des Mieters
  • Berücksichtigung der notwendigen Rüge des Mieters betreffend die Miethöhe
  • Wirkung der Mietpreisbremse auf spätere Mieterhöhungen
  • Strafbarer Mietwucher; ordnungswidrige Mietpreisüberhöhung
  • Staffelmiete
  • Indexmiete
  • Anpassung von Leistungen auf die Betriebskosten
  • Wirkung der Mietpreisbremse auf spätere Mieterhöhungen