SEMINARTHEMA

Auskunfts-, Hinweis-, Aufklärungspflichten des Vermieters und wichtige Regelungen bei neuen Wohnraummietverträgen

Die Zeit um den Abschluss eines neuen Mietvertrages ist die wichtigste Zeit des Mietvertragsverhältnisses. Bevor die Mietvertragsparteien den Mietvertrag miteinander eingehen, haben beide Seiten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zum Inhalt des Mietvertrags zu machen. Obgleich bereits bei der Gestaltung des Mietvertrages selbst größte Aufmerksamkeit geboten ist, muss der Vermieter darüber hinaus Pflichten berücksichtigen, die ihm vom Gesetzes- und Verordnungsgeber auferlegt werden. Hierbei handelt es sich hinsichtlich des Inhalts und der Rechtsfolge nicht lediglich um einfache Mitteilungen des Vermieters, sondern angesichts der damit auch verbundenen den Vermieter hart treffenden Rechtsfolge um essenzielle Auskunfts- und Handlungspflichten gegenüber dem Mieter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter selbst ein Interesse an der ihm vom Vermieter zu erteilenden Auskunft hat, sondern die Pflicht des Vermieters besteht unabhängig vom individuellen Begehren des Mieters bzw. Mietinteressenten.

Dabei ist zu unterscheiden in diejenigen Pflichten des Vermieters, deren Nichterfüllung die Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit darstellt, sowie in solche Pflichten, deren Nichterfüllung lediglich zivilrechtliche Folgen für den Vermieter hat; schließlich muss ein Augenmerk darauf gelegt werden, was der Vermieter im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages unternehmen kann, um seine eigene zivilrechtliche Haftung im Mietverhältnis zu reduzieren, wenn der Umgang des Mieters mit der Mietsache zu Schäden an dieser führt.

Die Verwendung von Mietvertragsformularen, insbesondere wenn diese nicht stetig auf den neuesten Rechtsstand gebracht werden, bergen die Gefahr von Nachteilen vor allem für den Vermieter.

Das Seminar beschäftigt sich mit den Aufklärungs- und Hinweispflichten des Vermieters im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages und erörtert kritisch Vereinbarungen in Formularmietverträgen und unterbreitet Vorschläge für wichtige aktuelle Vertragsergänzungen.

Inhalte des Seminars

  • Anbahnungsverhältnis vor Abschluss des Mietvertrages
  • Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages

Auskunftspflichten

  • Pflichtangaben aus dem Energieausweis
  • Vorlage / deutlich sichtbare Auslage / Aushang des Energieausweises bei Besichtigung
  • Übergabe eines Energieausweises nach Abschluss des Mietvertrages
  • Auskunft über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände (nur Berlin)
  • Mitteilung der zum Stichtag vereinbarten oder geschuldeten Miete (nur Berlin)
  • Datenschutzerklärung(en)
  • Auskunft über die Ausnahmen von der Mietpreisbremse
  • Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts
  • Information zur Absicht der Veräußerung der Mietsache
  • Information zur Absicht eines Eigenbedarfs an der Mietsache
  • Information zur Angeordnete Zwangsversteigerung und Gefahr der 57a ZVG-Kündigung
  • Hinweis zur Gefahr durch in Baustoffen gebundenen Gefahrenstoffe
  • Hinweis gemäß § 549 BGB
  • Konkurrenzgefahren für den Mieter

Obliegenheiten

  • Hinweis zum richtigen Heizen und Lüften
  • Hinweis zur richtigen Verwendung der Toilette
  • Hinweis bei dem Vermieter bekannten sensiblen Bereichen der Mietsache

Rechtsfolgen

  • Ordnungswidrigkeit
  • Einschränkung der Anspruchsverfolgung
  • Schadensersatzpflicht
  • Anrechenbares Mitverschulden