SEMINARTHEMA

Mietminderungen – Voraussetzungen, Geltendmachung, Verlust, Durchsetzung; Reaktionen

Der Vermieter muss dem Mieter während der Mietvertragszeit die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

Tritt eine ein Mangel an die Mietsache auf, muss der Vermieter umgehend tätig werden, um diesen zu beseitigen und sich so vertragsgemäß zu verhalten.

Dem Mieter stehen eine Vielzahl von Rechten und Ansprüchen zur Verfügung, den Vermieter auf Erfüllung seiner mietvertraglichen Hauptleistungspflicht anzuhalten.

Der Mieter muss aber auch ihm bekannt gewordene Mängel dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Anderenfalls läuft er Gefahr die ihm zugestandenen Rechte.

Obwohl der Gesetzgeber den Mieter lediglich zur Duldung von Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters verpflichtet, wird von ihm unterbestimmten Voraussetzungen auch eine – dann aktive – Mitwirkung bei der Mangelbeseitigung gefordert.

Das Seminar ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.

Inhalte des Seminars

  • Gesetzliche und vertragliche Regelungen zur Mängelgewährleistung
  • Entstehung und Feststellung von Mängeln an der Mietsache
  • Mängelanzeige des Mieters beim Vermieter (Form, Frist und Inhalt)
  • Ankündigung und Durchführung der Besichtigung des Mangels
  • Ankündigung und Durchführung der Mangelbeseitigung und Mangelbeseitigungskontrolle
  • Ankündigung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
  • Duldung des Mieters von Erhaltungsmaßnahmen und modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
  • Beschränkung des minderungsrechts bei energetischer Modernisierung
  • Verlust von Rechten und Ansprüchen wegen Verstoß gegen Duldungspflichten
  • Mangelbeseitigungsmaßnahmen des Mieters
  • Prozessuale Durchsetzbarkeit der Rechte und Ansprüche der Mietvertragsparteien