SEMINARTHEMA

Mieterhöhungen in der Wohnraummiete

Das vom Mieter zu zahlende Entgelt macht dessen Hauptleistungspflicht aus. Die Höhe der Miete kann sowohl abhängig sein vom übereinstimmenden Willen der Mietvertragsparteien im Rahmen einer einzelnen Miethöhevereinbarung, einer Indexmiet- oder Staffelmietvereinbarung, als auch abhängig von äußeren Umständen bei der Entwicklung der Betriebskosten und vom Willen des Vermieters oder Gesetz- und Verordnungsgebers bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache.

Jede Mieterhöhung folgt seinen eigenen besonderen Voraussetzungen und erfordert vertiefte Kenntnisse im jeweiligen Teilgebiet des Mietrechts. Der Anspruch auf Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren, die Erhöhung von Pauschalen oder Vorauszahlungen auf die Betriebskosten und die Mieterhöhung nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen erfordern unterschiedliche Voraussetzungen.

Inhalte des Seminars

  • Mietbegriffe, Mietstrukturen; Mieterhöhungsausschluss; Zulässige Mieterhöhungen
  • Mieterhöhungsvereinbarung zu Beginn des Mietverhältnisses – Staffelmiete / Indexmiete / Umsatzmiete
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen, Umgang in der Praxis
  • Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses
    • Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem
    • gesetzliche Voraussetzungen
    • außergerichtliche Mieterhöhungsbegehren, Zustimmungs- und Klagefrist
    • gerichtliches Mieterhöhungsbegehren, Klageerhebung und Vortrag
    • Mieterhöhung und Betriebskosten
    • gesetzliche Voraussetzungen und Vereinbarungen bei Betriebskostenpauschale und Vorauszahlungen
    • die richtige Betriebskostenabrechnung
  • Mieterhöhung nach Modernisierung
    • gesetzliche Voraussetzungen
    • Voraussetzung und Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen
    • Modernisierungsmietererhöhung; richtige Erklärung, Abzug von ersparten Instandsetzungen, richtiger Umlageschlüssel; Fälligkeitsfristen; Einwendungen des Mieters gegen die Mieterhöhung
    • Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Modernisierungsmieterhöhung
  • Staffelmiete
  • Indexmiete
  • Anpassung von Vorauszahlungen und Pauschalen für Betriebskosten
  • Kombination von (Miet-) Erhöhungsmöglichkeiten
  • Mieterhöhung und Kündigung des Mietverhältnisses
  • Nutzungsentgeltanspruch des ehemaligen Vermieters gemäß § 546a BGB

Das Seminar ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik der Mieterhöhungen. Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript.