SEMINARTHEMA

Mängel an der Mietsache – Anzeige, Beseitigung, Mietminderung und mehr

Der Vermieter schuldet dem Mieter einen mangelfreien Zustand der Mietsache während der Mietzeit. Treten Mängel an der Mietsache auf, muss der Vermieter diese beseitigen. Das Vorhandensein von Mängeln führt zur Entstehung von Rechten und Ansprüchen für beide Mietvertragsparteien. Während der Vermieter berechtigt und verpflichtet ist, Mängel an der Mietsache zu beseitigen, ist der Mieter nicht nur verpflichtet, einen Mangel beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen, sondern auch die Mangelbeseitigung zu ermöglichen.

Das Seminar behandelt die relevanten Schritte der Mängelanzeige und der Mängelbeseitigung im Mietrecht und die sich daraus ergebenden Rechtslagen.

Inhalte des Seminars

  • Entstehung von Mängeln
  • Kenntniserlangung von Mängeln
  • Anzeige von Mängeln
  • Beseitigung von Mängeln
  • Duldungsanspruch des Vermieters
  • Erfüllungsanspruch des Mieters
  • weitere Rechtsfolgen
    • Minderungsrecht
    • Schadensersatzansprüche
    • Aufwendungsersatzanspruch
    • Selbstvornahmerecht zur Mangelbeseitigung
    • Zurückbehaltungsrechte
  • Berücksichtigung von Mängeln bei der Abrechnung der Betriebskosten
  • Mängel in der Untermiete
  • und vieles mehr …