SEMINARTHEMA

Formen der entgeltlichen und unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohnraum in der Praxis

Subthema

Die Vermietung einer Wohnung an eine Person ist das traditionelle Mietvertragsverhältnis.

Die Vermietung an mehrere Personen kann zu Problemen im laufenden Mietverhältnis und bei seiner Beendigung führen. Obwohl der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 27.04.2022 (VIII ZR 304/21) der vielfältigen Rechtsprechung der Landgerichte entgegengetreten ist, soweit bei der Gebrauchsüberlassung an mehrere Personen ohne weitere Vereinbarungen im Mietvertrag von einer Vermietung an eine Wohngemeinschaft (GbR) anstelle an einzelne Personen angenommen wurde, sind die Einzelheiten längst nicht alle geklärt. Vielmehr verweist der Bundesgerichtshof auf die Notwendigkeit von Vereinbarungen im Mietvertragsverhältnis.

Festlegungen im Mietvertrag zum Umgang mit der Mietsache und den hierzu berechtigten Personen bilden die besten Voraussetzungen zur Durchsetzung von Interessen im Falle einer streitigen Auseinandersetzung um den Gebrauch der Mietsache. Auch das Verhalten der Mietvertragsparteien während des Mietverhältnisses kann eine Rolle bei der Auslegung der Ansprüche von Mietern und Vermietern spielen.

Das Seminar gibt einen Überblick über mögliche Formen der Gebrauchsüberlassung der Mietsache, eine darauf und den vertragsgemäßen Gebrauch ausgerichtete Vertragsgestaltung und beschäftigt sich mit dem für die Ermittlung des Inhalts des Mietvertrages relevanten Verhalten der Mietvertragsparteien.

Inhalte des Seminars

  • Vermietung an Einzelpersonen oder an mehrere Personen
  • Vermietung an Personenmehrheiten oder an juristische Personen
  • Mietvertragliche Regelungen im Falle von Personenmehrheiten
  • Vermietung von Wohnungen und Teilen von Wohnungen
  • Tatsächliches Verhalten zur Einhaltung mietvertraglicher Regelungen
  • Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen
  • Ermittlung vertragswidrigen Verhaltens bei der Gebrauchsüberlassung
  • Umgang mit unbefugter Gebrauchsüberlassung durch den Mieter