SEMINARTHEMA

Bauliche Veränderungen der Mietsache durch Vermieter und Mieter unter besonderer Berücksichtigung von Balkonkraftwerken

Der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Zustand der Mietsache muss während der Mietzeit beibehalten werden. Daraus folgt nicht nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zu Beginn der Mietzeit gegebenen Zustand im Falle von Veränderungen wiederherzustellen, sondern dass es dem Mieter auch nicht gestattet ist, ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.

Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlauben, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und sind stets gut zu durchdenken. Lediglich an einer Stelle weist das Gesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien bei baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter hin.

Das Seminar behandelt aktuelle Fragen zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Solarenergieversorgung werden die dem Mieter nunmehr zugestandenen Möglichkeit der Verwendung von sogenannten Balkonkraftwerken und die dabei entstehenden Herausforderungen auf beiden Seiten der Mietvertragsparteien einschließlich des Abschlusses einer Gestattungsvereinbarung besprochen.

Inhalte des Seminars

  • Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei Beginn und während des Verlaufs des Mietverhältnisses
  • Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter oder den Mieter
  • Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und des Mieters
  • Voraussetzungen, Durchsetzung, Kostentragung
  • (Un)zulässige Veränderungen an der Mietsache
  • Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
  • Zulässige Veränderungen ohne Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
  • Zulässige Veränderungen nur mit Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
  • Ansprüche des Vermieters bei unzulässigen Änderungen der Mietsache
  • Gesetzlich ausdrücklich und nicht geregelte Ansprüche
  • Balkonkraftwerke im Mietrecht
  • Praxistipps zum Umgang mit stattgefundenen baulichen Veränderungen
  • Praxistipps zu vertraglichen Vereinbarungen