Betriebskosten sind die „zweite Miete“. Das Thema erlangt nicht zuletzt aufgrund der rasant steigenden Energiepreise zunehmende Bedeutung und stellt in der anwaltlichen Tätigkeit einen erheblichen Aufwand bei geringen Gegenstandswerten dar.
Statt stundenlanger Einarbeitung in verzweigte Spezialprobleme bedarf es der Zugriffsmöglichkeit auf aktuelle Problemlösungen.
Das Seminar beschäftigt sich sowohl mit den notwendigen Grundlagen des Rechts der Betriebskosten als auch mit den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Einzelfällen und gibt hilfreiche Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung von Mietverträgen.
Inhalte des Seminars
- Mietstruktur im Mietverhältnis
- Vereinbarung über Tragung der Betriebskosten und Entrichtung von Vorauszahlungen und Pauschalen
- Abrechnung der Betriebskosten; Anpassung der vereinbarten Zahlungen
- Abrechnungszeitraum, Abrechnungsfrist, Abrechnungsinhalt
- Formelle und materielle Anforderungen an die Abrechnung
- Einwendungen und Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen des Mieters
- Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung
- Kosten der Straßenreinigung und Müllentsorgung
- Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Hauswart
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Sonstige Betriebskosten