SEMINARTHEMA

Der Wohnraummietvertrag – verkanntes Instrument zur Durchsetzung von Interessen

Das Wohnraummietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geht von einer zunächst überlegenen Stellung des Vermieters aus und enthält eine Vielzahl von den Mieter schützenden Vorschriften. Dieser Schutz wird gesichert durch die Anordnung der Unwirksamkeit von zum Nachteil des Mieters abweichenden Vereinbarungen der Mietvertragsparteien.

Dennoch haben die am Mietvertrag Beteiligten – insbesondere der Vermieter – die Möglichkeit, das Mietverhältnis nach eigenen Überlegungen auszugestalten.

Voraussetzung ist, dass der Vermieter sich vor Abschluss des Mietvertrages über seine Interessen bei Beginn, während des Verlaufs und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses bewusst und über die Möglichkeiten der Umsetzung im Klaren ist.

Eine entsprechende Beratung ist unumgänglich.

Das Seminar zeigt die Möglichkeiten und Grenzen mietvertraglicher Vereinbarungen auf und gibt praktische Beispiele für wichtige Regelungsmöglichkeiten. Stehen gesetzliche Vorschriften dem Abschluss von Vereinbarungen entgegen, sollten dennoch ersetzende Hinweise dem Mieter erteilt werden, um eine Mithaftung des Vermieters bei Schäden an der Mietsache auszuschließen.

Inhalte des Seminars

  • Überblick über die wesentlichen Regelungen des Mietrechts
  • Vertragliche Vereinbarungen – Zustandekommen, Inhalt und Grenzen
  • Verbote durch Vorschriften des Miet- und AGB-Rechts
  • Ermittlung der Interessen des Vermieters
  • Berücksichtigungen von Erfahrungen des Vermieters
  • Risikobereitschaft zum Abschluss neuer Vereinbarungen
  • Hinweise an den Mandanten
  • Konsequente Umsetzung der Vereinbarungen im Mietverhältnis
  • Abschluss des Mietvertrages; Hinweis- und Aufklärungspflichten