SEMINARTHEMA

Modernisierung von Wohn- und Geschäftsraum

Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebäudebestandes in Deutschland sind Anliegen der Politik und der Gesellschaft. Bauliche Maßnahmen als Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verfolgen dieses Ziel.

Eine Modernisierung stellt einen erheblichen Eingriff in das Mietverhältnis dar, denn es erfährt durch die Modernisierung mehrfach Änderungen. Durch die Maßnahme wird der vereinbarte Zustand der Mietsache geändert; der Inhalt der Hauptleitungspflicht des Vermieters wird ein anderer. Die Hauptleistungspflicht des Mieters ändert sich mit Ausspruch der Modernisierungsmieterhöhung durch den Vermieter.

An die Ankündigung und Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme werden weiterhin hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für die Modernisierungsmieterhöhung. Bauliche Maßnahmen, insbesondere die energetische Modernisierung, stoßen inzwischen an die Grenzen wirtschaftlicher Durchführbarkeit bei den Mietvertragsparteien. Die ordnungsgemäße Ankündigung, rücksichtsvolle Durchführung und rechtmäßige Erhöhung der Miete nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme erfordert besonderes Augenmerk, um keine Nachteile zu erleiden.

Das Seminar behandelt alle Schritte von der Ermittlung eines Modernisierungsbedarfs, Ankündigung, Durchführung, Abschluss und Erhöhung der Miete unter Berücksichtigung notwendiger Instandsetzungsanteile; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik.

Inhalte des Seminars

  • Abgrenzung Erhaltungsmaßnahmen zu Modernisierungsmaßnahmen
  • Bedarfsermittlung Erhaltung und Modernisierung
  • Die einzelnen Modernisierungsalternativen
  • Ankündigung und Durchführung von Besichtigungen
  • Ankündigung und Durchführung von baulichen Maßnahmen
  • Terminvorschlags-, -mitwirkungs- und -wahrnehmungspflichten
  • Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters
  • Überschneidung Instandsetzung mit Modernisierung
  • Modernisierungsmieterhöhung; Einschränkung der Höhe durch neue Rechtsprechung des BGH
  • Modernisierung und Untermiete
  • Prozessuale Durchsetzbarkeit der Modernisierungsduldung und Modernisierungsmieterhöhung
  • u. a. m.