LÖSUNG IM MIETRECHT

Cannabiskonsum im Mietverhältnis

Seit dem 1. April 2024 ist der Umgang mit Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland neu geregelt. Das Verbot des Cannabiskonsums ist gelockert worden. Überwiegend wird nunmehr davon ausgegangen, dass das Rauchen und Verdampfen von Cannabis im Haus und in der Wohnung grundsätzlich erlaubt sei. Hierfür wird ein Vergleich mit dem Rauchkonsum von Tabak gezogen. Mitmieter und andere Nutzer der Immobilie fühlen sich nicht selten durch den Cannabisrauch gestört.

Standardmietvertragsformulare beinhalten bislang keine Regelung über den Cannabiskonsum. Aufgrund der möglichen erheblichen Störungen sollte ein Mietvertrag über Wohnraum oder Geschäftsraum daher eine Regelung enthalten, die den Cannabiskonsum einschränkt und dem Vermieter eine Rechtsgrundlage bietet, im Einzelfall gegen den störenden Konsum mietrechtlich vorzugehen.

Die hierzu erarbeitete Regelung formuliert eine klare Regelung zum Rauchen und Verdampfen von Cannabis innerhalb der Immobilie.