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SUMMARY:Instandsetzung und Modernisierung im Mietrecht
DESCRIPTION:Der Erhalt der Immobilie ist nicht nur das persönliche Interesse des Eigentümers\, sondern die Hauptleitungspflicht des Vermieters. Die technische Weiterentwicklung des Gebäudebestandes ist ein politisches und gesellschaftliches Anliegen. Bauliche Veränderungen als Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verfolgen diese Ziele. \nEine Modernisierung stellt einen erheblichen Eingriff in das Mietverhältnis dar\, indem es durch die Modernisierung mehrfache Änderungen erfährt. Durch die Maßnahme wird der vereinbarte Zustand der Mietsache geändert; der Inhalt der Hauptleitungspflicht des Vermieters wird ein anderer. Die Hauptleistungspflicht des Mieters ändert sich mit Ausspruch der Modernisierungsmieterhöhung durch den Vermieter. \nWährend an die Ankündigung von Erhaltungsmaßnahmen immer höhere Anforderungen gestellt werden\, sind die Hürden bei einer Modernisierungsankündigung vergleichsweise niedrig. \nNeue Urteile des Bundesgerichtshofs nehmen eine zunehmende Vermischung der Begriffe und Folgen von Instandhaltung und Modernisierung vor. Während die Modernisierungsmieterhöhung eingeschränkt wird\, wird eine nicht unerhebliche Kostenbeteiligung des Mieters an Instandhaltungsmaßnahmen des Vermieters eröffnet. \nDas Seminar beschäftigt sich sowohl mit den gegenwärtigen Problemfeldern der Materie als auch mit den zukünftigen Auswirkungen dieser Entwicklung. \nMit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit\, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video\, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
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SUMMARY:Aktuelle Entwicklungen im Wohnraummietrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung
DESCRIPTION:Bundesgerichtshof und Instanzgerichte müssen sich laufend mit den Kernthemen des Mietrechts beschäftigen. Dabei haben sie stets neue Sachverhalte zu bewerten und in die bisherige Rechtsprechung mit einzubeziehen. Folge davon können höhere Anforderungen bei der Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen sein. \nAuch der Gesetzgeber nimmt stetig Änderungen am Mietrecht vor\, insbesondere im Bereich der Wohnraummiete. Während die Mietpreisbremse in immer kürzeren Abständen einer Neubewertung und daran anschließenden Änderung unterliegt\, erlässt Berlin als erstes Bundesland eigene – höchst umstrittene – Regelungen zur Mietpreisregulierung. \nDas Seminar beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen im Wohnraummietrecht und ordnet die neue Rechtsprechung in den bisherigen Kontext ein. Neben einer kritischen Bewertung der bisherigen Rechtsprechung blickt man gemeinsam auf die zukünftige Entwicklung. \nMit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit\, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video\, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
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SUMMARY:Der richtige Umgang mit CO2–Steueranteil des Vermieters\, Dezember-Soforthilfe und Preisbremsen für Gas\, Wärme sowie Strom im Mietvertragsverhältnis
DESCRIPTION:Zu Beginn des Jahres sind eine Vielzahl neuer Regelungen in Kraft getreten\, die sich unmittelbar auf das Mietrecht auswirken. Der Vermieter ist nunmehr verpflichtet\, sich an den Kosten des durch den Mieter bedingten Energieverbrauchs von Heizung und Warmwasser sowie anderen Betriebskosten zu beteiligen. Dies erfolgt zunächst an der Übernahme eines Teils des auf den Energieverbrauch erhobenen CO2-Steueranteils. Die Höhe des Anteils des Vermieters ist abhängig von dem energetischen Zustand der Immobilie\, der anhand eines früheren Energieverbrauchs ermittelt wird. \nRechnet der Vermieter die Betriebskosten im Mietverhältnis mit dem Mieter ab\, ist der CO2-Steueranteil in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Anderenfalls muss der Mieter an den Vermieter herantreten und den Anteil der CO2-Steuer geltend machen. \nMit mehreren Preisbremsen leistet der Staat den Energieverbrauchern beim wirtschaftlichen Umgang mit verbrauchter Energie Hilfe. Ist der Vermieter im Rahmen des Mietvertrags fälliges verpflichtet\, dem Mieter Wärme unter Warmwasser zur Verfügung zu stellen\, wird die Hilfe zunächst dem Vermieter gewährt\, der diese dann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an den Mieter weiterzugeben hat. \nIn bestimmten vom Gesetzgeber geregelten Fällen ist der Vermieter verpflichtet\, die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu senken. \nFür einige Energieträger wird die staatlich angeordnete Hilfe nicht automatisch über den Energieversorger vermittelt\, sondern die Verbraucher müssen sich mittels Beantragung der Hilfe selbst um den Erhalt zu kümmern.
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